Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ist in Deutschland in mehreren Fällen zulässig. Wichtig ist, dass klar erkennbar ist, warum keine Steuer ausgewiesen wird, und dass die formalen Anforderungen erfüllt sind. Ob Kleinunternehmerregelung oder besondere Abrechnungsformen wie das Reverse-Charge-Verfahren – dieser Artikel zeigt, wie Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer korrekt erstellen und welche bewährten Vorgehensweisen den Prozess vereinfachen.
Wann darf eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden?
Es gibt mehrere Situationen, in denen Sie auf einer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen müssen:
1. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat und auch im laufenden Jahr voraussichtlich darunter bleibt, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Sie erheben keine Umsatzsteuer und dürfen diese auch nicht ausweisen. Wichtig ist der deutliche Hinweis auf der Rechnung, z. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
2. Reverse-Charge-Verfahren bei bestimmten Leistungen
Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten oder bei speziellen Leistungstypen in Deutschland geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. In diesem Fall müssen Sie den entsprechenden Hinweis auf der Rechnung anbringen, damit der Empfänger weiß, dass er die Umsatzsteuer selbst abführen muss.
3. Steuerfreie Leistungen nach dem Umsatzsteuergesetz
Bestimmte Leistungen, wie medizinische Behandlungen oder Bildungsangebote, sind von der Umsatzsteuer befreit. Auch hier muss die Steuerfreiheit mit einem Hinweis begründet werden.
Formale Anforderungen an eine Rechnung ohne Umsatzsteuer
Auch wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, muss die Rechnung alle Pflichtangaben enthalten, unter anderem:
- Vollständige Anschrift von Ihnen und dem Leistungsempfänger
- Eindeutige Rechnungsnummer
- Ausstellungsdatum
- Leistungsbeschreibung mit Zeitraum
- Netto-Betrag
- Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung (z. B. § 19 UStG oder Reverse-Charge)

Best Practices für eine fehlerfreie Abwicklung
- Vorlagen nutzen: Halten Sie Vorlagen für verschiedene Szenarien bereit, damit der Hinweis zur Steuerbefreiung automatisch ergänzt wird.
- Klare Leistungsbeschreibung: Beschreiben Sie präzise, was, wann und in welchem Umfang erbracht wurde.
- Dokumentation sichern: Bewahren Sie Nachweise wie Kundenvereinbarungen oder Umsatzberechnungen auf, um im Zweifel belegen zu können, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde.
- Regelmäßige Prüfung: Kontrollieren Sie mindestens einmal im Jahr, ob Sie die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung weiterhin erfüllen.
Wie Invoice-Collect Sie im Prozess unterstützt
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So stellen Sie sicher, dass auch Rechnungen ohne Umsatzsteuer vollständig erfasst und sauber archiviert sind – ohne manuellen Suchaufwand.
Fazit
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ist nur dann unproblematisch, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und der Grund für die Steuerfreiheit klar angegeben ist. Mit festen Vorlagen, präziser Dokumentation und einer zuverlässigen Belegorganisation schaffen Sie Sicherheit. Invoice-Collect liefert Ihnen dafür die Basis, indem alle relevanten Rechnungen automatisch gesammelt, zentral abgelegt und für die weitere Verarbeitung bereitgestellt werden.